Resolution der Direktorenkonferenz zur Mottowoche

Die Kölner Direktorenkonferenz ist besorgt über die Entwicklung, die die Ausgestaltung der „Mottowoche“ (letzte Schulwoche vor dem Einstieg in das Abitur) durch die Abiturientinnen und Abiturienten in den letzten Jahren genommen hat.

War es vor Jahren noch üblich, die letzte Unterrichtswoche lediglich in wechselnder Verkleidung zu verbringen und so das Ende der Schulzeit zu feiern, ist dieses Programm inzwischen in eine ganz andere Richtung ausgeweitet worden:

  • Schulen werden nachts von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen „überfallen“, dabei werden Fassaden verunreinigt, Eingänge vermüllt und ähnliches. Dabei entsteht nicht selten erheblicher Sachschaden.
  • Schulen erhalten tagsüber „Besuch“ von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen, die ohne Erlaubnis in die fremde Schule eindringen, z. B. Wasserbomben werfen, den Unterricht empfindlich stören und die Wahrung des Hausrechts durch die Lehrerinnen und Lehrer der betroffenen Schule missachten.
  • Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildete eine Zusammenkunft von 800 Schülerinnen und Schülern, die sich –durch soziales Netzwerk verabredet – vor dem Humboldt–Gymnasium im März 2013 eingefunden hatten. Bei der Wasserbombenschlacht kam es zu Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch.

In den letzten Jahren hat sich der Trend entwickelt, dass sich die Abiturjahrgänge für ihre Taten feiern, während die Kolleginnen und Kollegen zum großen Teil empört sind, die Eltern anderer Jahrgänge die Störung der Arbeit während einer ganzen Woche mit deutlicher Kritik und Unwillen quittieren und viele Schülerinnen und Schüler vor allem jüngerer Jahrgänge mit Angst reagieren. Man kann diesen Zustand nur als deutliche Beeinträchtigung des Schulklimas bezeichnen.

Die Kölner Direktorenkonferenz wird diese Entwicklung weder tolerieren noch einfach hinnehmen. Sie ergreift Maßnahmen um dieser Entwicklung aktiv entgegenzusteuern.

In diesem Zusammenhang sei erinnert an den rechtlichen Rahmen der für alle Schülerinnen und Schüler gilt, solange sie zu unserer Schulgemeinde gehören: Die Grundlage bildet das Schulgesetz, u.a.

  • § 45 (2) Verbot aller Handlungen, welche den Bildungs– und Erziehungsauftrag der Schule, insbesondere die Durchführung des Unterrichts sowie die Rechte anderer beeinträchtigen
  • § 42 (3) in Verbindung mit § 74 (1) – Pflicht auch der Schülerinnen und Schüler zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den anderen am Schulleben Beteiligten

Bei allen Maßnahmen und Gesprächen, die mit den Beteiligten geführt werden, stellt die Direktorenkonferenz heraus, dass es nicht darum geht, den Jahrgang 2014 für Handlungen zu bestrafen, die frühere Jahrgänge unternommen haben, sondern dass eine Fehlentwicklung korrigiert werden muss.

Für einen Maßnahmenkatalog gibt es zwei Handlungsschwerpunkte:

  1. Der Umgang mit den eigenen Schülerinnen und Schülern
  2. Der Umgang mit Schülerinnen und Schüler, die nicht der eigenen Schule angehören.

Für den Umgang mit den eigenen Schülerinnen und Schüler hat jede Schule ihre eigene Tradition und ihr eigenes Verfahren. Die Direktorenkonferenz spricht Empfehlungen aus und sichert sich gegenseitige Unterstützung zu.

Mögliche Empfehlungen:

  • Frühzeitige Gespräche mit den Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern , Aufklärung über Straftatbestände und rechtliche Konsequenzen (wie etwa Ausschluss vom Unterricht oder von den Abiturfeierlichkeiten) am besten durch die Polizei (Vorschlag der Polizei)
  • Aushandeln von Verträgen mit geeigneten Konsequenzen in gestufter Form

Für den Umgang mit fremdem Schülerinnen und Schülern ist die Ausgangslage völlig unterschiedlich: Viele Kolleginnen und Kollegen empfinden es als demütigend, wenn Schülerinnen und Schüler fremder Schulen ihre Anonymität - teilweise noch verstärkt durch Vermummung -   dazu ausnutzen, Handlungen zu begehen, die sie an der eigenen Schule nicht begehen würden, weil man sie dort kennt und die Konsequenzen sehr empfindlich wären. Wer z.B. an der eigenen Schule die Fassade mit Eiern bewirft oder Wände bemalt und verunreinigt und dabei erwischt wird, kennt die Konsequenzen. Bei einer fremden Schule haben unsere Abiturientinnen und Abiturienten vergangener Jahrgänge das Gefühl gehabt, sie könnten sich das leisten, weil ihnen wohlmöglich nichts passieren kann.

Hier ist die Solidarität aller betroffenen Schulen gefragt:

  • Die Direktorenkonferenz einigt sich darauf, dass in diesem Zusammenhang jeder Hausfriedensbruch und jede Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht wird.

Die Direktorenkonferenz bittet die Polizei, wenn sie zu solchen Einsätzen gerufen wird, nicht nur Präsenz zu zeigen, sondern die Lehrerinnen und Lehrer aktiv dabei zu unterstützen, fremde Schülerinnen und Schüler vom Schulgelände zu verweisen.

 

Die nächsten Schulveranstaltungen

schriftliche Abiturprüfungen (HT)
Datum 16.04.2024 - 07.05.2024
Dritter Elternsprechtag
07.05.2024 16:00 - 19:00
schriftliche Abiturprüfungen (NT)
08.05.2024 - 24.05.2024
Christi Himmelfahrt
09.05.2024
Christi Himmelfahrt ist gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen. Alle Termine auf www.schulferien.org/Feiertage