Die Eignung des Hundes

  • ruhiges und freundliches Wesen
  • an Menschen orientiert
  • absolut verträglich mit Kindern
  • geringe Aggressionsbereitschaft (auch bei anderen Hunden)
  • kein Herdenschutztrieb
  • Gehorsam
  • geringe Stressempfindlichkeit
  • geringe Geräuscheempfindlichkeit
  • nicht ängstlich und unsicher

Der Einsatz

  • Der Umgang mit dem Hund hat liebe- und respektvoll zu erfolgen, eine gute Teambindung muss gegeben sein. Der/die HundeführerIn muss die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen und muss in der Lage sein, den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen.
  • Der Einsatz der Schulhunde erfolgt nur im Team Hund/HundeführerIn.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • VOR dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist.
  • Der Kontakt mit dem Hund erfolgt nur mit Erlaubnis der Halterin
  • Frau Otto ist immer anwesend, wenn sich Kinder mit ihm befassen. Niemals werden Schüler mit dem Hund allein gelassen, und gehen auch nicht mit ihm allein spazieren. Der Schulhund läuft nicht unbeobachtet im Schulgebäude herum.

Folgende Regeln müssen besprochen und eingehalten werden (nach Heyer /Kloke):

  • Nicht festhalten.
  • Nicht schlagen, treten, ärgern.
  • Nur ein Kind darf streicheln.
  • Leckerchen dürfen nur mit Erlaubnis gegeben werden, anderes Essen ist für den Hund tabu
  • Den Hund nicht hochheben.
  • Leise oder normal sprechen und nicht schreien
  • Ich brauche keinen Kontakt zum Hund haben, wenn ich das nicht möchte.
  • Hände waschen.
  • Vor dem Kontakt feststellen, ob der Hund mich wahrgenommen hat.
  • Sich nicht von dem Hund ablenken lassen.

Die SchülerInnen werden immer wieder darin trainiert, adäquat auf den Hund zuzugehen und seine Körpersprache richtig zu deuten.

Rechtsgrundlagen

Genehmigung des Schulhundes: Bei einem Schulhund handelt es sich nicht um ein Lernmittel im Sinne des § 30 Abs. 1 SchulG, so dass das Tier auch keiner Zulassung nach § 30 Abs. 2 SchulG bedarf.
Vielmehr erfolgt der Einsatz des Tieres durch eine Entscheidung der Schulleitung im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (vgl. § 3 Abs. 1 und 2 SchulG).
Eine Beschlussfassung der Schulkonferenz zum Einsatz eines Schulhundes sieht § 65 Abs. 2 SchulG nicht vor; gleichwohl sollte eine Beteiligung der Schulkonferenz nach § 65 Abs. 1 SchulG sowie weiterer Mitwirkungsgremien (insbesondere Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft sowie Lehrerkonferenz) selbstverständlich sein.
Auch erscheint eine Beteiligung des Schulträgers sinnvoll, da sich bei dem Einsatz eines Schulhundes unter anderem Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen können.“

s. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Handreichungen – Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes (September 2015)

Hygieneregeln (wurden dem Material von Heyer und Kloke (2012) entnommen)

  • Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bezüglich artgerechter Haltung
  • Beachtung des Hygieneplanes der Schule
  • Nachweis des vollständigen Impfschutzes beim Hund
  • regelmäßige Entwurmung des Tieres
  • Aufklärung des Personals über den Umgang mit dem Hund sowie Hygienevorschriften
  • Vermeiden von „Küssen des Hundes“
  • regelmäßiges Händewaschen
  • der Hund hat keinen Zugang zu Lebensmitteln (Essensraum, Lehrerküche, Mensa usw.) und Waschräumen.
  • Hygienematerialien sind sofort greifbar
  • Vermeidung des Kontaktes zwischen Hund und Mensch bei schweren Störungen des Immunsystems, sowie Erkrankungen, die den Hundekontakt nicht angeraten erscheinen lassen

Folgende Unterlagen vom Schulhund sind stets einzusehen:

  • Tierärztliches Gesundheitsattest
  • Impfausweis
  • Entwurmungsprotokoll
  • Versicherungsnachweis