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Das Schiller-Gymnasium
G8 in der Oberstufe
Anmeldung der Fünftklässler:

Zeitraum

Di. 20. Februar bis Fr. 02. März jeweils von 8 bis 14 Uhr.

Am 20.2. (Veedelszug) wird das Sekretariat allerdings schon um 11 Uhr geschlossen.
Am Donnerstag, dem 22. Februar ist das Sekretariat bis 19 Uhr geöffnet.

Mehr Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Die neue Prüfungsordnung der Oberstufe und der Doppeljahrgang ab Schuljahr 2010/11



Die Schulzeitverkürzung im Gymnasium hat im Schuljahr 2010/2011 die Sekundarstufe II erreicht. Der letzte G9-Jahrgang und der erste G8-Jahrgang bilden gemeinsam den Doppeljahrgang.

Da die beiden Jahrgänge aufgrund der Lehrplanänderungen in der Sekundarstufe I mit fast gleichen Voraussetzungen in die Sekundarstufe II gestartet sind, werden sie auch gemeinsam unterrichtet. Dies scheint auch sinnvoll, denn die Abiturprüfungen im Frühjahr 2013 werden zentral für diesen Doppeljahrgang gestellt.

Trotzdem werden die SchülerInnen des Doppeljahrgangs nicht völlig gleich behandelt. Sie unterliegen verschiedenen Prüfungsordnungen. Der G8-Jahrgang hat z.B. einige Stunden in der Woche mehr Unterricht, um die geforderte Gesamtstundenzahl im Gymnasium zu erfüllen. Des Weiteren gelten für beide Jahrgänge Änderungen, die eine KMK-Vereinbarung aus dem Jahr 2006 umsetzen. Im zweiten Abschnitt sind Informationen bzgl. der Änderungen für den G8-, aber auch für den G9-Jahrgang zusammengefasst.

Die Prüfungsordnungen (unterteilt in G9 bis jetzt, letzter G9-Jahrgang und G8-Jahrgänge) können gerne auf der Ministeriumsseite [http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html] heruntergeladen werden. (Wenn Sie den Link nicht direkt übernehmen, achten Sie bitte genau auf die Groß- und Kleinschreibung der Adresse.)

Falls wichtiger Klärungsbedarf besteht oder weitergehende Fragen zu beantworten sind, stehen wir Ihnen/Euch gerne zur Verfügung.

Für das Oberstufenteam,

Martin Venjakob
Oberstufenkoordinator



Die Änderung der APO-GOSt und der Doppeljahrgang Abitur 2013


Warum eine Änderung der APO-GOSt?


Zur Umsetzung der Schulzeitverkürzung in der Sek II war nicht nur eine grundlegende Veränderung der APO-GOSt, sondern auch eine Überarbeitung der Lehrpläne vorgesehen. Diese große Reform wurde vor einiger Zeit gestoppt; zum Einen um den ersten G8-Jahrgang nicht noch weiter zu belasten, zum Anderen um die bundesweiten Bildungsstandards abzuwarten, die die KMK bis 2011 erarbeiten will. Das MSW hat deshalb die APO-GOSt nur in Bezug auf die KMK-Vereinbarungen von 2006 und die Regelung der Oberstufe für den letzten G9- und die folgenden G8-Jahrgänge geändert.


Der Doppeljahrgang


SchuljahrNameStufe
2010/2011 Einführungsphase (EF) 10 (G8) 11 (G9)
2011/2012 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) 11 (G8) 12 (G9)
2012/2013 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) 12 (G8) 13 (G9)

2010 treten zwei Jahrgänge mit nahezu gleichen unterrichtlichen Voraussetzungen gemeinsam in die gymnasiale Oberstufe ein.
Da die KMK-Vereinbarungen beide Jahrgänge, die Erhöhung der Wochenstundenzahl nur den G8-Jahrgang betrifft, gibt es einerseits Änderungen, die für den G8-Jahrgang gelten, andererseits Änderungen, die für beide Jahrgänge gelten.
Beide Jahrgänge werden aber nach denselben Lehrplänen größtenteils gemeinsam unterrichtet und erhalten 2013 identische zentral gestellte Abituraufgaben.


Die Änderungen für beide Jahrgänge

  • Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache müssen unter den Abiturfächern sein
    (vorher nur ein Fach).
  • Veränderung der Gesamtqualifikationsberechnung
    (Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase - Block II: Leistungen in der Abiturprüfung; vorher 2/3 Leistungen in der Qualifikationsphase, 1/3 Leistungen in der Abiturprüfung, die Leistungen in den Abiturfächern der 13.2 zählten zur Abiturprüfung)
  • Maximal 20% der eingebrachten Kurse dürfen weniger als 5 Punkte aufweisen
    (G9: 6-7 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite ; G8: 7-8 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite; vorher 6 GK- und 2 LK-Defizite, jedoch ohne die Kurse der Abiturfächer in der 13.2)
  • Mündliche Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen
    (eine Klausur wird ersetzt)
  • Eine neu einsetzende Fremdsprache darf nicht als Leistungskurs angeboten werden
  • Die Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften sind 3-stündig (vorher 2-stündig)
  • Im Fach Sport können bis zu 4 Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden
    (vorher nur 3).

Die Änderungen nur für den G8-Jahrgang

  • Erwerb des mittleren Schulabschlusses erst mit der Versetzung in die Qualifikationsphase
  • Wegfall des schul. Teils der Fachhochschulreife mit der Versetzung in die Qualifikationsph.
  • 102 WStd. in der Sek II, d.h. im Mittel 34 WStd. je Jahrgangsstufe
  • Wegfall der ZP10, dafür eine zentral gestellte Klausur in Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase
  • Vertiefungsfächer im Kernfachbereich (2-st. / nach Angebot der Schule)
  • Projektkurse (2-st. / nach Angebot der Schule)

APO-GOSt: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe
KMK: Kultusministerkonferenz
MSW: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

Martin Venjakob, Oberstufenkoordinator 09/2011



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